Kompetente Beratung

Wir bieten Ihnen maximale Qualität hinsichtlich Ihrer Schadensabwicklung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Fachgespräch.
Mehr als 10 Jahre Erfahrung

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und erhalten Sie individuell kompetente Rechtsberatung.
Multifunktionales Team

Wir stehen Ihnen im Falle eines Unfalls zur Seite. Zum einen können Sie unverbindlich und kostenfrei auf Ratgeber und Fachbeiträge zugreifen. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit unsere Prozessfinanzierungsoption zu ziehen.
Perfektion

Perfektion ist nicht unser Ziel, sondern unser Weg. Überzeugen Sie sich von unserem rund-um-Service.


Was tun bei fehlender Liquidität
Mit einer Prozessfinanzierung sparen Sie Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle des Unterliegens sparen Sie auch die gegnerischen Kosten.

Rechtsschutzversicherung - Keine Alternative
Rechtsschutzversicherungen sind unflexibel und in der Beantragung der Deckung sehr umständlich. Es drohen Regressansprüche und vieles mehr. Deckungssummen blockieren zudem ein risikoloses Vorgehen.

Prozesskostenhilfe (PKH) - Keine Alternative
Die Prozesskostenhilfe ist gedeckelt und weitaus niedriger in der Gebührenhöhe als normale anwaltliche Gebühren. Zudem müssen Sie im Falle des Unterliegens auch die gegnerischen Kosten tragen.

Anfrage stellen
Stellen Sie selbst oder durch einen Rechtsanwalt eine Finanzierungsanfrage per E-Mail oder telefonisch.

Klärung des Sachverhalts
Wir klären zusammen mit Ihnen, oder Ihrem Rechtsanwalt, ob eine Finanzierung Ihres Anliegens in Betracht kommt.

Einreichung der Unterlagen
Sie reichen uns zur Prüfung die Unterlagen ein. Eventuell reicht Ihr Rechtsanwalt eine bereits gefertigte Klageschrift, nebst Beweismitteln ein. Wir schätzen dann die Erfolgsaussichten ein und teilen Ihnen das Ergebnis kurzfristig mit.

Prüfungsergebnis
Wir teilen Ihnen unser Prüfungsergebnis kurzfristig mit. Einem Abschluss steht nun nichts mehr im Wege.

Austausch
Wir teilen Ihnen unser Prüfungsergebnis kurzfristig mit. Einem Abschluss steht nun nichts mehr im Wege.

Kostenübernahme
Wir tragen die Prozesskosten, insbesondere auch die Kosten der Gegenseite im Falle des Unterliegens